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Tierquälerei - Was kann man tun?
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Hier haben wir mal etwas aus dem Tierschutzgesetz: |
Nach § 2 des Tierschutzgesetzes gilt:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Ob die Tiere »der Art entsprechend gehalten« werden, wird bei einigen Nutztierarten durch Haltungsverordnungen (z.B. Schweineverordnung) geregelt. Gibt es keine Haltungsverordnung, dann kann man sich direkt auf das Tierschutzgesetz berufen. Der Begriff »der Art entsprechend« wird allerdings in der Praxis sehr »großzügig« ausgelegt (also nicht im Sinne der Tiere, sondern einzig im Sinne ihrer Ausbeuter).
Was können Sie tun, wenn Sie Zeuge von Tierquälerei werden?
1. Versuchen Sie herauszufinden, wem die Tiere gehören und mit dem Besitzer oder Nachbarn Kontakt aufzunehmen. Vielleicht können Missstände in einem guten Gespräch behoben werden. Versuchen Sie, das Gewissen zu erreichen - Schließlich wollen Sie in erster Linie den Tieren helfen - und nicht den Leuten schaden. Vielleicht sind die Tierhalter überfordert und brauchen Hilfe?
2. Zeigt sich der Tierhalter uneinsichtig, wenden Sie sich an das Veterinäramt (meist Teil des Landratsamtes). Versuchen Sie den Tatbestand möglichst genau zu dokumentieren: Fotos, Filmaufnahmen, Zeugenaussagen. Je mehr Zeugen sich beim Veterinäramt melden, umso besser. Denn in Fällen von Tierquälerei werden Tatbestände oft schnell vertuscht oder geleugnet. Wichtig: Geben Sie Beweismaterial nie ohne Kopie aus der Hand, vervielfältigen Sie schriftliche Dokumente und Fotos!
3. Sprechen Sie parallel dazu mit der Polizei und erstatten Sie im Bedarfsfall Anzeige wegen Tierquälerei. Berufen Sie sich auf § 2 des Tierschutzgesetzes, nach dem der Tierhalter verpflichtet ist, die Tiere der Art entsprechend zu versorgen. Hier braucht es unter Umständen einigen Nachdruck. Wichtig: Zeigen Sie auch der Polizei Ihre Fotos, welche die tierquälerischen Zustände dokumentieren.
4. Wenden Sie sich an einen örtlichen Tierschutzverein, »Menschen für Tierrechte«, einen Gnadenhof o.ä. - oft ist der Protest von verschiedenen Seiten sehr hilfreich!
5. Wenden Sie sich mit Ihren Fotos und Ihrem schriftlichen Bericht an die regionale Presse. Öffentlicher Druck wirkt manchmal Wunder!
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